Für die Sicherheit auf unserer Veranstaltung, müssen wir ein paar Vorkehrungen treffen, um euch trotzdem ermöglichen zu können, eure Requisiten mitzubringen. Alle Cosplayer:innen mit Requisiten und Waffen sollten also folgende Richtlinien beachten und diese vor dem Betreten der Veranstaltung an unserem Security Check-In am Eingang Halle 1 überprüfen lassen.
Wenn du doch eine solche Waffe auf die Veranstaltung mitbringst, riskierst du eine Anzeige (WaffG §42)
- Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen!
- Cosplay-Requisiten aus Metall und Holz, die dicker sind als 4cm sind untersagt
- Folgende Längen sind von den Waffen nicht zu überschreiten: Gesamtlänge von Waffen: 1,50m
- Länge von Sensenblättern: 80cm
- Länge von Stäben: 2m
- Länge von Stäben mit Aufsätzen (Speere, Dreizack oder Vergleichbares): Stablänge maximal 1,5m; Gesamtlänge maximal 2m
- Geschärfte oder gespitzte Waffen sind nicht erlaubt
- Auch Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein (siehe: WaffVwV §1.9 , WaffG §42a(3.) => Sportgerät)
- Gegenstände, deren Besitz nach WaffG verboten ist, sind auf dem Gelände untersagt. Eine Liste der Artikel findest du im zuständigen Gesetz
- Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüste sind verboten
Anscheinswaffen
Diese sind Nachbildungen von Schusswaffen, sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen.
Für diese gelten folgende Richtlinien:
- Dürfen nur zu Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendet werden (WaffG §42a(2)1.)
- Müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden (WaffG §42a(2)2.) (Verschlossenes Behältnis = geschützt vor Sicht und unbemerktem Zugriff Dritter. Z.B. Verschlossene Kiste, Koffer oder Rucksack (ordentlich verschnürt)
- Anscheinswaffen, die durch WaffG $41a(2) für den Cosplay Contest gedacht sind vorher anzumelden